Q: Warum heißt es die Nachtwerk und nicht das Nachtwerk?
A: Die Nachtwerk ist eine Party bzw. eine Reihe von Partys mit wechselnden Locations. Falls wir mal einen eigenen Club haben wird er auch nicht (das) Nachtwerk heißen, denn davon gibts schon mindestens drei.
Q: Wie funktioniert das mit den Buttons?
A: Jeder NW-Button ist ein Getränkegutschein in Höhe von 2,50 Euro. Sie verlieren ihre Gültigkeit nicht, ihr könnt sie weitergeben oder aufheben und später einlösen.
Q: Wie kann ich die Nachtwerk unterstützen?
A: Bring deine Freunde mit und kauf deine Getränke bei uns.
Q: Was macht der Nachtwerk e.V. mit dem Gewinn?
A: Wir investieren den Gewinn in bessere, professionellere Parties, oder - was leider wesentlich häufiger ist - um die Reparatur von diversen Ausrüstungsgegenständen wie DJ-Rechner, Lichtequipment etc. zu bezahlen.
Q: Wie viel verdient die Nachtwerk-Crew auf einer Nachtwerk?
A: Nichts! Wir arbeiten alle aus Spass an der Sache, nicht für die Kohle. Unsere sehr niedrige Gewinnspanne macht es sowieso unmöglich, die Crew angemessen zu entlohnen. Ohne freiwillige Helfer gäbe es also keine Nachtwerk!
Q: Warum sind nur ein paar Termine online? Hört ihr danach auf?
A: Nein, wir hören nicht auf. Wir geben Termine erst bekannt, wenn sie sicher sind.
Q: Warum waren die Bilder am Mittwoch noch nicht online?
A: Sie kommen am nächsten Mittwoch, siehe oben.
Q: Warum sind nicht alle Bilder von einer Party auf der Nachtwerk Webseite?
A: Es gibt drei Möglichkeiten: 1) Einzelne Bilder werden aussortiert, wenn sie nicht gut geworden sind. 2) Es werden nicht immer alle Fortosets von verschiede- nen Fotografen zeitgleich veröffentlicht. 3) Nicht alle Menschen, die Fotos machen, sind offizielle NW-Fotografen, die ihr an ihren Badges erkennen könnt. Wenn ihr von einem fremden Fotografen fotografiert werdet, fragt ihn bitte, ob und wo er die Bilder veröffentlicht. An alle fremden Fotografen: Bitte meldet euch bei uns am Einlass an, bevor ihr loslegt!
Q: Es wurde ein Bild von mir auf eurer Webseite online gestellt, wie krieg ich das wieder weg?
A: Schreib eine E-Mail an foto@nachtwerk.in und sende uns einen Link zu dem Bild, das gelöscht werden soll. Wir werden es so schnell wie möglich entfernen.
Q: Ich möchte, dass von mir prinzipiell keine Fotos auf der Nachtwerk Webseite veröffentlicht werden. Wie kann ich das veranlassen?
A: Du kannst uns per Mail mitteilen, dass Bilder von dir generell nicht veröffentlicht werden sollen. Wir benötigen dazu ein Bild von dir, um dich erkennen zu können, und werden uns ab dann bemühen, keine Fotos von dir zu machen bzw. keines online zu stellen. Da bei uns derzeit noch Menschen fotografieren und Fotos bearbeiten (Stand November 2011), können wir leider nicht dafür garantieren, dass uns keine Fehler unterlaufen. Sollte trotz unserer Anstrengungen doch ein Bild auf unserer Homepage landen, schreib uns eine Mail an foto@nachtwerk.in. Leider haben wir nur Einfluss auf die Bilder von NW-Fotografen, die auf unserer Homepage veröffentlicht werden.
Q: Welche Musik wird denn so gespielt?
A: So ziemlich alles aus dem Bereich Dark Elektro bzw. Elektro-Industrial. Dazu kommen NDH, 80s Batcave usw. Guckt einfach mal in unsere Playlisten.
Q: Warum spielt ihr nicht mehr von meiner Lieblingsband?
A: Weil es so viele Lieblingsbands gibt und wir versuchen alle Wünsche zu erfüllen.
Q: Wieso wurde mein Musikwunsch nicht gespielt?
A: Wurde er, aber du warst gerade eine Rauchen/auf der Toilette/..., als er erfüllt wurde. Oder wir hatten eine bessere Alternative.
Q: Warum muss ich immer meinen Ausweis zeigen? Ihr kennt mich doch / Ich seh doch alt genug aus!
A: Wir kontrollieren grundsätzlich immer von jeder/jedem den Ausweis.
Q: Wie alt muss ich sein, um Nachtwerkt-Veranstaltungen besuchen zu dürfen?
A: Von 16 bis 18 Jahren darfst du bis Mitternacht rein. Länger geht's
nur mit Aufsichtsperson und ausgefülltem
Erziehungsberechtigungsübertragungszettel (beide Seiten + Ausweiskopie des
Unterzeichnenden Erziehungsberechtigten!). Ab 18 gibt's keine Probleme.
Bei Veranstaltungen, die erst nach 22:30 beginnen, lassen wir Unter-18-jährige nur mit Aufsichtsperson und oben erwähntem
Erziehungsberechtigungsübertragungszettel rein.